ADAC warnt: Bußgeldfalle für Autofahrer in Italien
Urlaub in Italien: ADAC warnt vor Bußgeldfalle für Autofahrer
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Autofahrer, die mit einem Fahrradträger nach Italien reisen, müssen eine Warntafel anbringen, um Bußgelder zu vermeiden. Trotz früherer Verwirrung bleibt die Regelung bestehen, dass jede Ladung, die über das Fahrzeugheck hinausragt, mit einer Warntafel gekennzeichnet werden muss. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von 87 Euro geahndet werden.
- 01Warntafelpflicht bleibt bestehen für alle Ladungen, die über das Fahrzeugheck hinausragen.
- 02Ein Bußgeld von 87 Euro droht bei Verstößen.
- 03Zwei Warntafeln sind erforderlich, wenn die Ladung die Fahrzeugbreite überschreitet.
- 04Die Warntafel muss bestimmte Designvorgaben erfüllen.
- 05Die Polizei kann die Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Anbringung der Tafeln untersagen.
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Autofahrer, die mit einem Fahrradträger nach Italien reisen, sollten sich über die geltenden Vorschriften zur Warntafelpflicht bewusst sein. Die Regelung, dass jede Ladung, die über das Fahrzeugheck hinausragt, mit einer Warntafel gekennzeichnet werden muss, bleibt bestehen. Dies gilt unabhängig vom verwendeten Trägersystem, selbst moderne Heckträger mit eigener Beleuchtung sind betroffen. Bei einer Ladung, die schmaler als das Fahrzeug ist, genügt eine Warntafel; bei breiteren Ladungen sind zwei Tafeln erforderlich, die an den äußersten Punkten der Ladung angebracht werden müssen. Die italienischen Behörden haben spezifische Vorgaben für das Design der Warntafel, die mindestens 50 x 50 Zentimeter groß und rot-weiß schraffiert sein muss. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann mit einem Bußgeld von 87 Euro geahndet werden, und die Polizei kann die Weiterfahrt untersagen, bis die Tafeln ordnungsgemäß angebracht sind.
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Urlauber, die mit dem Auto nach Italien reisen, müssen sich an die Warntafelpflicht halten, um Bußgelder und mögliche Probleme mit der Polizei zu vermeiden.
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