US-Gericht weist Trumps Klage gegen das Wall Street Journal zurück
Streit um schlüpfrige Geburtstagskarte – US-Gericht verwirft Trump-Klage gegen Zeitung
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Ein Bezirksgericht in Florida hat die Verleumdungsklage von US-Präsident Donald Trump gegen das Wall Street Journal (WSJ) abgewiesen. Trump hatte die Zeitung wegen der Veröffentlichung eines Gratulationsschreibens an den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein verklagt, konnte jedoch nicht nachweisen, dass die Veröffentlichung böswillig war.
- 01Das Gericht in Florida wies Trumps Klage gegen das Wall Street Journal ab.
- 02Trump konnte keine böswillige Absicht der Zeitung nachweisen.
- 03Die Klage bezog sich auf ein Gratulationsschreiben an Jeffrey Epstein.
- 04Trump hat bis Ende April Zeit, eine neue Klageschrift einzureichen.
- 05Er verklagte auch die BBC auf 10 Milliarden US-Dollar.
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Ein Bezirksgericht im Bundesstaat Florida hat die Klage von US-Präsident Donald Trump gegen das Wall Street Journal wegen Verleumdung abgewiesen. Richter Darrin P. Gayles stellte fest, dass Trump nicht plausibel darlegen konnte, dass die Zeitung mit der Veröffentlichung eines Gratulationsschreibens an den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein in böswilliger Absicht gehandelt habe. Die Klage erfüllte nicht die erforderlichen Kriterien. Trump hatte die Zeitung verklagt, nachdem sie von einem angeblichen Glückwunschschreiben zu Epsteins 50. Geburtstag im Jahr 2003 berichtet hatte, das mit schlüpfrigem Inhalt in Verbindung gebracht wurde. Trump bestreitet, der Urheber des Briefes zu sein. Zudem verklagte er Medienmogul Rupert Murdoch, zu dessen Portfolio das WSJ gehört, und forderte Milliarden. Außerdem hatte Trump die britische Rundfunkanstalt BBC auf insgesamt 10 Milliarden US-Dollar verklagt, im Zusammenhang mit einem Zusammenschnitt seiner Rede vom 6. Januar 2021, als das Kapitol in Washington gewaltsam gestürmt wurde. Der Verhandlungsstart in diesem Fall ist für Februar 2027 angesetzt.
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Die Entscheidung des Gerichts könnte Auswirkungen auf Trumps öffentliche Wahrnehmung und seine rechtlichen Auseinandersetzungen mit Medien haben.
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