Gericht stoppt Edeka-Werbung für Möhren-Rabatt
Edeka-Rabatt: Gericht stoppt "Super-Knüller" bei Möhren im Prospekt
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Die Edeka Handelsgesellschaft Minden-Hannover wurde von Verbraucherschützern wegen irreführender Werbung für Möhren abgemahnt. Ein Gericht entschied, dass die beworbene Preisreduzierung nicht auf dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage basierte, was gegen die Preisangabenverordnung verstößt.
- 01Edeka wurde wegen irreführender Werbung für Möhren abgemahnt.
- 02Das Landgericht Offenburg entschied, dass die Werbung unzulässig ist.
- 03Die Preisreduzierung musste sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen.
- 04Verbraucherschützer kritisieren auch unklare Rabattangaben.
- 05Edeka legte Berufung ein, die jedoch abgewiesen wurde.
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Die Edeka Handelsgesellschaft Minden-Hannover wurde von der Verbraucherzentrale Niedersachsen wegen irreführender Werbung für Möhren abgemahnt. Die Werbung mit dem Slogan 'Diese Woche günstiger als im Discounter' stellte sich als falsch heraus, da die Preise bei Discountern oft günstiger waren. Zudem wurde Edeka wegen einer unzulässigen Rabattwerbung für abgepackte Möhren kritisiert. Der beworbene Preis von 0,99 Euro war nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen, der bei 0,88 Euro lag. Das Landgericht Offenburg entschied, dass solche Werbung gegen die Preisangabenverordnung verstößt, um Verbraucher vor irreführenden Preisangaben zu schützen. Edeka legte gegen das Urteil Berufung ein, die jedoch vom Oberlandesgericht Karlsruhe abgewiesen wurde. Die Verbraucherzentrale fordert Edeka auf, solche Werbeaussagen künftig zu unterlassen, andernfalls könnten weitere rechtliche Schritte folgen.
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Die Entscheidung des Gerichts könnte dazu führen, dass Edeka und andere Einzelhändler ihre Werbestrategien überdenken müssen, um irreführende Preisangaben zu vermeiden.
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