Untreue-Prozess gegen Karwendelbahn-Chef Wolfgang Reich in München geht weiter
München: Untreue-Prozess gegen Karwendelbahn-Chef geht weiter
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Der Untreueprozess gegen Wolfgang Reich, den Vorstand der Karwendelbahn im oberbayerischen Mittenwald, wird fortgesetzt, nachdem die Staatsanwaltschaft München II Berufung gegen seinen Freispruch eingelegt hat. Reich wird vorgeworfen, 120.000 Euro unrechtmäßig aus dem Vermögen der Karwendelbahn AG auf sein Konto transferiert zu haben.
- 01Wolfgang Reich wurde vom Amtsgericht München freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat jedoch Berufung eingelegt.
- 02Er wird beschuldigt, 120.000 Euro unrechtmäßig auf sein Konto transferiert zu haben.
- 03Das Urteil wurde in Abwesenheit von Reich verkündet, der aufgrund eines Unfalls nicht erscheinen konnte.
- 04Reich bezeichnete die Situation als 'Bananenrepublik' und kritisierte den Rechtsstaat.
- 05Die Karwendelbahn ist die zweithöchste Bergbahn Deutschlands und führt auf 2.244 Meter.
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Der Untreueprozess gegen Wolfgang Reich, den Vorstand der Karwendelbahn im oberbayerischen Mittenwald, wird nach einem Freispruch durch das Amtsgericht München erneut aufgerollt. Die Staatsanwaltschaft München II hat Berufung eingelegt, da sie der Meinung ist, dass eine teilweise Verurteilung möglich gewesen wäre. Reich wird vorgeworfen, 120.000 Euro in drei Tranchen unrechtmäßig aus dem Vermögen der Karwendelbahn AG auf sein Konto transferiert zu haben, was er jedoch stets bestreitet. Das Urteil wurde am 27. März verkündet, als zwei der drei Teilzahlungen bereits verjährt waren. Reich war aufgrund eines Unfalls nicht anwesend und äußerte sich kritisch über die Justiz, indem er erklärte, dass sie in einer 'Bananenrepublik' leben. Die Karwendelbahn, die zur Bergstation auf 2.244 Metern führt, ist die zweithöchste Bergbahn Deutschlands und steht seit Jahren im Fokus von Konflikten zwischen Reich, der Konsortium AG, den Behörden und der Gemeinde Mittenwald.
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Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Karwendelbahn könnten das Vertrauen der Investoren und der Öffentlichkeit in die Unternehmensführung beeinträchtigen.
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