Gericht entscheidet: Taxifahrer erhält 100.000 Euro nicht zurück
Trotz eingestellter Ermittlungen - Taxifahrer kriegt 100.000 Euro nicht zurück
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Ein Taxifahrer aus Mainz erhält 100.000 Euro, die bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurden, nicht zurück, obwohl die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden. Das Verwaltungsgericht Mainz entschied, dass er nicht nachweisen konnte, dass das Geld ihm rechtmäßig gehört.
- 01Das Verwaltungsgericht Mainz entschied, dass der Taxifahrer 100.000 Euro nicht zurückbekommt.
- 02Die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt, jedoch gab es Zweifel an der Herkunft des Geldes.
- 03Das Geld wurde bei einer Hausdurchsuchung wegen mutmaßlicher Drogenkriminalität gefunden.
- 04Der Taxifahrer konnte keinen plausiblen Verwendungszweck für das Geld angeben.
- 05Er hatte keine schriftlichen Belege zur Herkunft des Bargeldes vorgelegt.
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Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass ein Taxifahrer, dessen Wohnung bei einer Hausdurchsuchung wegen mutmaßlicher Drogenkriminalität durchsucht wurde, 100.000 Euro nicht zurückbekommt. Obwohl die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden, hatte das Gericht erhebliche Zweifel an der rechtmäßigen Herkunft des Geldes. Bei der Durchsuchung fand das Landeskriminalamt (LKA) die Bargeldsumme in verschiedenen Stückelungen, teilweise lose und verteilt in der Wohnung. Der Taxifahrer konnte nicht nachweisen, dass das Geld ihm gehört, und konnte auch keinen plausiblen Verwendungszweck angeben. Zudem war sein Einkommen als angestellter Taxifahrer sehr gering, was das Gericht zu der Annahme führte, dass er nicht der rechtmäßige Eigentümer des Geldes ist. Da er keine schriftlichen Belege vorlegte, blieb unklar, warum er die Summe nicht auf ein Bankkonto eingezahlt hatte.
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Diese Entscheidung könnte Auswirkungen auf andere Fälle von beschlagnahmtem Bargeld haben, insbesondere wenn der Eigentümer die Herkunft nicht nachweisen kann.
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