Minderungsanspruch bei schlechtem Handynetz: So können Verbraucher ihre Rechte nutzen
Minderungsanspruch nutzen: Bei schlechtem Handynetz kann der Preis gesenkt werden
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Verbraucher in Deutschland können bei unzureichendem Mobilfunknetz von ihrem Minderungsanspruch Gebrauch machen, der seit Ende 2021 gesetzlich verankert ist. Dieser ermöglicht eine Preisreduzierung oder Sonderkündigung, wenn die tatsächliche Netzgeschwindigkeit erheblich unter den vertraglich vereinbarten Werten liegt.
- 01Der Minderungsanspruch ermöglicht Preisreduzierungen bei schlechtem Handynetz.
- 02Messungen müssen über die neue App 'Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk' durchgeführt werden.
- 03Schwellenwerte für Netzgeschwindigkeit variieren je nach Bevölkerungsdichte.
- 04Verbraucherschützer kritisieren die Komplexität und Intransparenz des Verfahrens.
- 05Die Telekommunikationsbranche sieht den Minderungsanspruch als bürokratisch und schwer umsetzbar.
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In Deutschland können Verbraucher, die mit ihrem Mobilfunkanbieter unzufrieden sind, den Minderungsanspruch nutzen, um Preisreduzierungen oder Sonderkündigungen zu fordern. Dieses Recht wurde Ende 2021 durch das Telekommunikationsgesetz eingeführt und ermöglicht es Nutzern, bei erheblichen Abweichungen zwischen der vertraglich zugesicherten und der tatsächlichen Netzgeschwindigkeit aktiv zu werden. Die Bundesnetzagentur hat nun einen Messkatalog festgelegt, der die Schwellenwerte definiert, ab wann der Anspruch greift: In dünn besiedelten Gebieten müssen mindestens 10 Prozent der vertraglich zugesicherten Geschwindigkeit erreicht werden, in mitteldichten Gebieten 15 Prozent und in dicht besiedelten Gebieten 25 Prozent. Um den Anspruch geltend zu machen, sind 30 Messungen über die neue App erforderlich, verteilt auf fünf Tage. Verbraucherschützer äußern jedoch Bedenken hinsichtlich der Komplexität und der Transparenz des Verfahrens. Die Telekommunikationsbranche kritisiert den Minderungsanspruch als bürokratisch und wenig praxisnah. Trotz dieser Herausforderungen haben die Netzbetreiber in den letzten Jahren erhebliche Investitionen in den Netzausbau getätigt, was zu einer insgesamt besseren Netzabdeckung geführt hat.
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Verbraucher können durch den Minderungsanspruch Geld sparen, wenn sie in Gebieten mit schlechtem Mobilfunknetz wohnen.
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